Impressum


Sonnenschutzmacher eine Marke der
Eversun ALECO GmbH
Industriestrasse 34
67346 Speyer

Tel. 06232 – 622633
Fax 06232 – 622634
info@sonnenschutzmacher.de



Verantwortlicher-Website: Mathias Gelfert
Unternehmensgegenstand: Handel von Sonnenschutzprodukten
Geschäftsführer: Mathias Gelfert, Frank Stadtmüller
Sitz: Speyer, Amtsgericht Ludwigshafen, HRB-Nr. 52747; USt-Id: DE203402500





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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§1 Zustandekommen und Inhalt des Vertrages


1) Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.


2) Unser Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber gebunden


3) Wir behalten uns Konstruktions- und Formveränderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch durch den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfährt. Alle technischen Angaben verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen.


4) Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig.


5) Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.


§2 Auftragsausführung - Lieferzeit - Verzugsentschädigung


1) Wird der Auftrag von uns nach Unterlagen ausgeführt die vom Besteller eingereicht werden, oder nach dessen mündlichen Angaben, so wird für Fehler, die aus v.g. Unterlagen oder aus den mündlichen Angaben resultierenden nicht gehaftet. Die Kosten für erforderliche Änderungen bzw. Neulieferungen trägt der Besteller. Technisch erforderliche sowie vom Besteller gewünschte Änderungen gehen nach Auftragsannahme zu Lasten des Bestellers.


2) Ein erteilter Auftrag kann vom Besteller aus mit unserer schriftlichen Zustimmung zurückgenommen werden. In diesem Falle ist der Besteller verpflichtet 5% der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme als pauschale Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Weitere Nebenkosten sind zusätzlich zu ersetzen.


3) Entwürfe und Zeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz und sind bei Nichtzustandekommen eines Auftrages unverzüglich zurückzugeben.


4) Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vorgesehen ist. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluss jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. In jedem Fall setzt die Einhaltung der Lieferzeit die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftragsgebers voraus.


5) Die Lieferzeit ist eingehalten wenn wir bis zu Ihrem Ablauf dem Auftraggeber Einbaubereitschaft angezeigt haben.


6) Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche verlängern die Lieferzeit angemessen.


7) Eine angemessene Lieferzeitverlängerung tritt auch bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung , Pandemien, sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse , die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. Treten die genannten Umstände bei unseren Lieferanten ein, so führt dies ebenfalls zu einer entsprechenden Lieferzeitverlängerung. Die vorbezeichneten Hindernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.


8) Erwächst dem Auftraggeber wegen einer von uns verschuldeten Lieferverzögerung ein nachweislicher Schaden, so ist er, nachdem er uns eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt hat , unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, nach Ablauf der Nachfrist eine Verzugsentschädigung von max. 5 % des jeweiligen in Verzug befindlichen Liefergegenstandes geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Setzung der Nachfrist schriftlich erfolgte.


§3 Preis und Zahlungsbedingungen


1) Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlich gültigen Höhe hinzu.


2) Rechnungen sind sofort zahlbar innerhalb 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.


3) Ab einer Auftragssumme von 10.000 € sind 25 % bei Auftragsbestätigung und 65 % vor Montagebeginn zu zahlen, 10 % nach Fertigstellung.


4) Treten nach dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden Umstände ein, oder werden diese erst dann bekannt , die die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, dann sind wir berechtigt die Auslieferung der Ware zurückzubehalten, bis uns angemessenen Sicherheit geleistet wird. Geschieht dies nicht innerhalb angemessener Frist, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Von uns bereits geleistete Aufwendungen hat der Kunde zu ersetzen. Wir sind berechtigt, ab einer Auftragssumme von 1000,- EUR 50% des Betrages als Vorauskasse anzufordern.


5) Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.


6) Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug ist.


7) Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verlangen.


§5 Gewährleistung und Haftung


1) Unsere Gewährleistung erstellt sich nur auf hergestellte Sachen und Leistungen und nur auf Mängel, die die Lieferung oder Leistung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstands, insbesondere wegen fehlerhafter Konstruktion, Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beinträchtigen.


2) Wie haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Bedienung und Behandlung, natürliche Abnutzung, unterlassene Wartung, chemische Einflüsse usw. zurückgehen, außer sie sind durch uns verschuldet.


3) Die Feststellung von Mängeln hat der Auftraggeber uns innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung bzw. Abnahme anzuzeigen, sonst gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Die gilt nicht für verdeckte, nicht öffentliche Mängel.


4) Durch vom Auftraggeber oder Dritte unsachgemäße ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten uns sonstigen Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgenommen.


5) Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, nach unsere Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz fehlerhafter Teile. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. dem Ersatz hat uns der Auftraggeber die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.


6) Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen, so kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers insbesondere auf Schadenersatz auch wegen Folgeschäden werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


7) Die Gewährleistung wird im Rahmen der VOB auf 2 Jahre übernommen.


§6 Stornierung - Sistierung - Kündigung


1) Dem Kunden ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind.


2) Im Falle einer Kündigung, Sistierung oder Stornierung sind wir berechtigt, die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung, Sistierung oder Stornierung angefallenen, nachweislich entstanden Kosten, sowie einen anteiligen, den Kosten entsprechenden Gewinn zu verlangen.


§7 Eigentumsvorbehalt


1) Bis zur Tilgung aller Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller, insbesondere bis zur vollen Bezahlung der gelieferten Waren, verbleibt uns das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen.


2) Der Besteller räumt uns das Recht ein, eine Vormerkung nach § 648 BGB eintragen zu lassen, falls er mit seinen Zahlungsleistungen in Verzug kommt.


§8 Gerichtsstand / Erfüllungsort ist Speyer


Montagebedingungen


1) Bei der Festlegung des Montagetermins muss gewährleistet sein, dass die Baustelle besenrein ist, d.h, unsere Monteure müssen ungehindert Zugang zu allen Einbaustellen haben.


2) Der Zugang zu sämtlichen Stockwerken muss durch eine vorschriftsgemäße Treppe gewährleistet sein.


3) Zufahrtswege zur Baustelle müssen auch bei schlechtem Wetter für LKW gut befahrbar sein.


4) Stromanschluss 220 Volt, mit 16 Ampere abgesichert, muss vorhanden sein und wird kostenlos zur Verfügung gestellt.


5) Erforderliche Meterstriche müssen in allen Geschossen gut sichtbar angebracht sein.


6) Kunststein- (Marmor) Außenfensterbänke müssen vor Montage verlegt sein, so dass eine Befestigung der Fenster im unteren Bereich gewährleistet ist. Sollte dies nicht der Fall und eine neue nachträgliche Montage erforderlich sein, gehen diese Kosten zu Lasten des Käufers.


7) Der Bauherr, oder ein vom ihm Beauftragter, muss am Tage des Montagebeginns und am letzten Tage der Montage an der Baustelle anwesend sein, um evtl. Unklarheiten zu klären und nach der Fertigstellung der Arbeiten die Abnahme durchzuführen.


8) Nach dem Einbau der Fenster und Türen ist der Bauherr verpflichtet, die Fenster bzw. Beschläge regelmäßig zu säubern und die beweglichen Teile der Beschläge mit säurefreiem Öl bzw. Fett zu pflegen. Die Reinigung sollte nach unseren Richtlinien erfolgen.


Sonderbedingungen für Altbauten bzw. Renovierungen


9) Bei Anlieferung der Fenster durch unseren LKW müssen geeignete Abstellmöglichkeiften für diese Elemente geschaffen sein, möglichst abschließbar.


10) Unsere Monteure müssen ungehinderten Zugang zu sämtlichen Einbaustellen haben um zügig arbeiten zu können. Die Einbaustellen müssen leicht zugänglich sein, Möbel und Fußboden sind gegen Staub und Schmutz abzudecken und die Gardinen müssen abgenommen sein. Ebenso muss, wie unter Punkt 4 erwähnt, der Stromanschluss gewährleistet sein. Verleistungen gleich welcher Art, sind nur dann in unseren Leistungen enthalten, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.


11) Das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen verursacht Ihnen zwangsläufig Kosten. Setzen Sie sich deshalb bitte rechtezeitig mit unserem Montageleiter in Verbindung, damit durch Ihre rechtzeitige Termindisposition solche Kosten vermieden werden können. Bei Nichteinhalten dieser Montagebedingungen erfolgt Berechnung der Mehrkosten zu Lasten des Kunden.


12) Wir haften nicht für eventuell während der Montage entstehende Schäden an Fensterbänken, Wand und Bodenbelägen, gleich aus welchem Material. Ebenso übernehmen wir keine Haftung beim Durchtrennen von Elektroleitungen, die im Bereich unserer Arbeiten verlegt wurden. Ausgenommen man macht uns vorher schriftlich darauf aufmerksam ( gut lesbare Pläne u.d.g.)


Hier finden Sie unsere aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download.


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.


Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.